Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026 | Tabea Production GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Produktionen und Dienstleistungen der Tabea Production GmbH, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

Ergänzend gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (insbesondere Werkvertrag, Art. 363 ff. OR).

2. Leistungen, Zusammenarbeit & Zeitplan

Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart (Offerte, Auftragsbestätigung, E-Mail, Verträge).

Zwischenpräsentationen und Reviewphasen (z.B. Rohschnitt, Preview-Versionen, Fotogalerien) dienen der Angleichung der Erwartungen. Vereinbarungen, die daraus entstehen, sind verbindlich.

Zeitplan, Mitwirkungspflichten & Verzögerungen der Kundschaft

Tabea Production GmbH plant Projekte so, dass sie im vereinbarten Zeitraum umgesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Kundschaft alle notwendigen Inhalte, Informationen, Freigaben und Feedbacks fristgerecht liefert.

Kommt es aufgrund fehlender Zuarbeit, verspäteter Freigaben, umfangreicher Änderungswünsche oder anderer Ursachen auf Seiten der Kundschaft zu Verzögerungen, verschiebt sich der Projektzeitraum entsprechend. In diesem Fall kann keine Priorisierung oder termingerechte Fertigstellung garantiert werden.

Verschiebt sich das Projekt wesentlich über den ursprünglich vorgesehenen Umsetzungszeitraum hinaus, können zusätzliche Kosten für Mehraufwand, erneute Einarbeitung, Umbuchungen sowie Kapazitätsanpassungen entstehen. Diese werden vorgängig kommuniziert und nach Absprache in Rechnung gestellt.

Änderungen oder Zusatzwünsche während des Projektes können zu Mehraufwand führen und werden zusätzlich verrechnet.

3. Preise und Preisabweichungen

Alle offerierten Preise verstehen sich als Richtpreise, sofern nicht ausdrücklich als Fixpreis gekennzeichnet.

Tabea Production GmbH behält sich Abweichungen von bis zu ±10 % des offerierten Gesamtbetrags vor, sofern sich im Projektverlauf Mehr- oder Minderaufwände ergeben.

Mehraufwand kann schriftlich oder mündlich vereinbart und entsprechend verrechnet werden.

Übersteigt der Mehraufwand 10 %, wird Rücksprache gehalten und gegebenenfalls eine separate Offerte erstellt.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach effektiv erbrachten Leistungen.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung, fixiert Termin & Ressourcen)

  • Restzahlung nach Ablieferung, zahlbar innert 14 Tagen

Zusatzleistungen und Spesen sind innert 10 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.

5. Abnahme, Korrekturen und Abgabe

Korrekturrunden:

Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden pro Produkt (Foto- oder Videoproduktion) im Preis enthalten. Weitere Korrekturrunden werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

Fotos:

Die Bildauswahl erfolgt entweder direkt am Shooting oder via Online-Fotogalerie.

Die finale Abgabe erfolgt ausschliesslich über die Fotogalerie. Dort stehen die final bearbeiteten Bilder in der vereinbarten Auflösung zum Download bereit.

Videos:

Die Abnahme erfolgt über einen Review-Link. Feedback soll konsolidiert und möglichst präzise erfolgen.

Alternativ kann Feedback per E-Mail oder Dokument übermittelt werden.

Auf Wunsch wird ein Review-Call vereinbart.

Downloadfristen:

Download-Links sind grundsätzlich 29 Tage gültig. Danach kann ein erneutes Bereitstellen Kosten verursachen.

Nach Bereitstellung der finalen Version(en) hat die Auftraggeberschaft 30 Tage Zeit für Rückmeldung. Ohne Beanstandung innerhalb dieser Frist gilt das Werk als abgenommen. Spätere Änderungen können kostenpflichtig sein.

6. Nutzungsrechte

Mit der vollständigen Bezahlung erwirbt die Kundschaft das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den final abgenommenen Produkten gemäss vereinbartem Verwendungszweck.

Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben bei Tabea Production GmbH.

Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus ist nur nach vorgängiger Zustimmung und gegen zusätzliche Lizenzgebühr zulässig.

7. Bearbeitungsrecht (kein eigenständiges Editieren)

Ein Bearbeitungsrecht wird grundsätzlich nicht eingeräumt.

Jegliche Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterverwendungen

(insbesondere Retuschen, Zuschnitte, neue Schnitte, Farbänderungen, Einbindung zusätzlicher Elemente)

werden durch Tabea Production GmbH vorgenommen.

Nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Zustimmung kann die Kundschaft Anpassungen in begrenztem Umfang intern vornehmen.

8. Vertragswidrige Nutzung

Als vertragswidrige Nutzung gelten insbesondere:

  • Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus

  • Veränderung oder Weiterbearbeitung ohne Zustimmung

  • Weitergabe an Dritte (Agenturen, Partner, Medien etc.)

  • Verwendung als Vorlage für neue Produktionen ohne Einbindung von Tabea Production GmbH

Vertragsstrafe:

Bei nachgewiesener vertragswidriger Nutzung ist Tabea Production GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe von 150 % des vereinbarten Honorars (mindestens branchenüblicher Tarif) zu verrechnen.

Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

9. Referenznutzung

Tabea Production GmbH ist berechtigt, entstandene Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden

(Website, Social Media, Präsentationen), sofern nichts anderes vereinbart wird.

Davon ausgenommen sind Produktionen, die ausschliesslich für interne Kommunikation erstellt wurden oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

10. Absage oder Produktionsabbruch

Bei Absage oder Verschiebung eines bestätigten Termins:

  • mehr als 30 Tage vorher: 10 %

  • 8–30 Tage vorher: 50 %

  • 1–7 Tage vorher: 100 %

Wird das Projekt nach Start abgebrochen, werden alle bis dahin entstandenen Kosten und Aufwände verrechnet. Anzahlungen sind nicht rückerstattungspflichtig.

11. Spesen, Reisezeit & MWST

Reisezeit ist Teil der Produktion. Reisezeit, die über produktive Arbeitszeit hinausgeht, wird mit CHF 80.–/h verrechnet.

Spesen (Reise, Verpflegung, Unterkunft, Requisiten etc.) werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

Autofahrspesen: CHF 0.72/km.

Tabea Production GmbH ist ab 01. Januar 2026 MWST-pflichtig.

Alle Preise verstehen sich exkl. MWST (sofern nicht anders vermerkt).

12. Haftung

Tabea Production GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Keine Haftung besteht für:

  • Verzögerungen durch Dritte

  • technische Ausfälle, Hosting-/Streamingprobleme

  • Inhalte, die von Kundschaft geliefert werden

13. Drittrechte

Die Kundschaft garantiert, dass zur Verfügung gestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

Bei Ansprüchen Dritter hält die Kundschaft Tabea Production GmbH schad- und klaglos.

14. Aufbewahrung & Archivierung

Rohmaterial und Projektdaten verbleiben bei Tabea Production GmbH.

Sie werden maximal 18 Monate ab Abnahme aufbewahrt.

Eine längere Archivierung kann gegen eine Pauschale von CHF 200.– pro Jahr vereinbart werden.

Herausgabe von Rohmaterial erfolgt nur nach Vereinbarung und gegen Kosten.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von Tabea Production GmbH (Schaffhausen).

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.